Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der AGBs

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Firma Welios Betriebs GmbH mit Lieferanten, Wartungsfirmen, Dienstleistungsunternehmen, Medien- und Filmteams sowie sonstigen Geschäftspartnern.
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes, jeder Annahme und jeden Vertrages.
    Sollten sie auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen.
    Eine rechtliche Bindung der Firma Welios tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebotes/Auftrages, der Annahme oder die Unterfertigung des Vertrages ein. Mit Unterfertigung der Auftrags- und/oder Annahmebestätigung sowie gegebenenfalls der Unterfertigung des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Welios akzeptiert.
  2. Abweichungen von den in Punkt 1.1. genannten Bedingungen sind nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Firma Welios wirksam.
  3. Der Vertragspartner der Firma Welios stimmt zu, dass im Falle der Verwendung der AGBs durch ihn im Zweifel von den Bedingungen der Firma Welios auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
  4. Vertragserfüllungshandlungen der Firma Welios gelten insofern nicht als Zustimmung zu den von den Bedingungen der Firma Welios abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Angebot

Die Angebote der Firma Welios sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma Welios als geschlossen.

  1. Einräumung einer Option
    An die Firma Welios gerichtete Angebote oder Kostenvoranschläge sind mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung unverbindlich und kostenlos.

Schutz von Plänen / Unterlagen / Geheimhaltung

Von der Firma Welios zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben das geistige Eigentum der Firma Welios. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung – einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens – bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Firma Welios.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von der Firma Welios zurückgefordert werden und sind der Firma Welios jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Die Vertragspartner der Firma Welios verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Werden vom Vertragspartner der Firma Welios Unterlagen oder Leistungen erstellt und der Firma Welios zur Verfügung gestellt, die Rechtsschutz einschließlich Urheberrechtsschutz genießen, räumt dieser der Firma Welios im Falle eines Vertragsabschlusses mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung ein uneingeschränktes, jedoch nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Werken ein bzw. gilt eines solches als vereinbart.

Preis (Kaufpreis, Werklohn)

Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung verstehen sich Preise, die der Firma Welios genannt werden, inklusive aller Abgaben und Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise. Preisgleitklauseln und dergleichen werden von der Firma Welios nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders ausgehandelt werden.

Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung beträgt die Zahlungsfrist der Firma Welios 30 Tage ab Rechnungserhalt. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt steht der Firma Welios ein Skontoabzug in Höhe von 3 % zu. Sollte die Abrechnung vereinbarungsgemäß in Teilbeträgen erfolgen, verliert die Firma Welios den Skontoabzug für die rechtzeitig entrichteten Teilbeträge jedenfalls nicht, wenn andere Teilzahlungen nicht innerhalb der Skonto- bzw. Fälligkeitsfrist bezahlt werden.

Transport- / Gefahrtragung

Die von der Firma Welios gekaufte Ware gilt als Bringschuld. Der Vertragspartner bzw. Verkäufer trägt daher die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an die Firma Welios über.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist sowohl für die Leistung der Firma Welios als auch für die Gegenleistung 4600 Wels, Welios Platz 1.

Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug

Der Liefertermin wird insofern als fix vereinbart, als die Firma Welios bei Verzug des Vertragspartners ohne weitere Nachfristsetzung durch bloße Erklärung zurücktreten kann. Von der Fa. Welios können sämtliche aus dem Verzug resultierende Schäden geltend gemacht werden.

Pönale (Vertragsstrafe)

Für den Fall des Verzuges des Vertragspartners der Firma Welios wird unabhängig vom Verschulden eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reuegeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag 1 % der gesamten Auftragssumme. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist auch zu ersetzen.

Storno / Reuegeld

Die Firma Welios hat das Recht, gegen Bezahlung einer Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10 % des Kaufpreises/Werklohnes ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurück zu treten.
Ist jedoch der tatsächlich entstandene Schaden geringer, so ist lediglich dieser Betrag zu ersetzen.

Einseitige Leistungsänderungen

Fachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsanforderung der Firma Welios bzw. Bestellung der Firma Welios hat der Verkäufer/Werkunternehmer/Vertragspartner ohne zusätzliche Verrechnung zu tolerieren, wenn insgesamt keine 10 % der Auftragssumme übersteigende Preis- bzw. Werklohnerhöhung daraus resultiert.

Gewährleistung und Schadenersatz

Haftungsausschlüsse der Vertragspartner der Firma Welios, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen ausgehandelt.
Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es der Firma Welios frei, zwischen Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen, wenn kein Wandlungsanspruch besteht.
Soweit die Firma Welios auf Reparatur oder Austausch besteht, ist diese bis zur vollständigen Erfüllung der geschuldeten Leistung/Lieferung zur Zurückbehaltung des gesamten Entgelts berechtigt.
Im Übrigen bedürfen Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen/Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen – für ihre Wirksamkeit die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Firma Welios.
Der Ausschluss des Regressanspruches gemäß § 933 b AGBG wird von der Firma Welios nicht akzeptiert.

  1. Mängelrüge
    Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Warenlieferungen gemäß § 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. Bei Entdeckung allfälliger Mängel steht der Firma Welios eine 6-wöchige Frist zur Erhebung einer Mängelrüge jedenfalls zu.

Produkthaftung

Ein Ausschluss einer Regressforderung der Firma Welios gemäß § 12 PHG wird von der Firma Welios nicht akzeptiert.

Aufrechnung

Ein Aufrechnungsverbot wird von der Firma Welios nicht anerkannt. Vielmehr ist die Firma Welios jedenfalls berechtigt, gegebenenfalls mit allen ihr gegen den Vertragspartner zustehenden Ansprüchen aufzurechnen.

Leistungsverweigerungsverbote und Zurückbehaltungsverbote

Im Falle gerechtfertigter Reklamationen ist die Firma Welios zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt.

Formvorschriften

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

Rechtswahl

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Gerichtsstandvereinbarung

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Firma Welios sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Firma Welios hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist jedenfalls durch eine ihr an Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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